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Allgemeine Geschäftsbedingungen

MotoWorldTours

Allgemeine Geschäftsbedingungen von MotoWorldTours (MWT) Stand: 20.10.2026 A) Allgemeine Bedingen zum Vertragsschluss mit MWT 1. Vertragspartner Ihr Vertragspartner für alle Dienstleistungen und Waren dieses Internetauftritts ist: MotoWorldTours Marc Collins Wachtelberg 10e 15378 Hennickendorf Germany Telefon: +49 33434 807344 Mobil: +49 151 156 76 027 E-Mail: info@motoworldtours.com 2. Vertragsschluss Ein Vertrag mit uns kommt durch ein Angebot und dessen Annahme zustande. Bei unserem Internetangebot handelt es sich nicht um ein Angebot im Rechtssinne, sondern um eine Einladung, Angebote zum Abschluss eines Vertrages abzugeben. Sie können ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Veranstaltung oder Waren (nachfolgend für Veranstaltungen und Waren: „Artikel“) abgeben, indem Sie den Artikel in den virtuellen Warenkorb legen und am Ende Ihres Bestellvorgangs den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ anklicken. Beim Schnellkauf geben Sie das Angebot ab, indem Sie auf Apple Pay oder Google Pay klicken. Danach erhalten Sie eine E-Mail über den Eingang Ihres Angebots (Bestellbestätigung) – bei Zahlung per Überweisung unmittelbar, bei Online-Zahlung, sobald die Zahlung eingegangen ist oder als SEPA-Lastschrift bearbeitet wird. Die Annahme Ihres Angebots und damit der Vertragsschluss erfolgen durch die Warenlieferung und den Versand einer damit korrespondierenden E-Mail (Versandbestätigung) oder bei Veranstaltungen nur durch die Versendung der E-Mail. Wir nehmen nur Aufträge in Deutschland und der EU für Warenlieferungen an. Verträge für Touren, Events und Trainings erfolgen ohne Beschränkungen. 3. Kundenkonto Sie können ohne Kundenkonto bestellen. Ein Kundenkonto entsteht, wenn Sie sich mit Ihrer E-Mail-Adresse und einem Code anmelden, den wir Ihnen per E-Mail schicken; darin sehen Sie Ihre Bestellungen, Rechnungen und den Versandstand. Sie können das Kundenkonto jederzeit selbst löschen; Bestellungen und Rechnungen bleiben wegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht erhalten. B) Bestimmungen für Freizeitveranstaltungen, Trainings und Touren 1. Leistungsumfang, Leistungs- und Preisänderungen Der Leistungsumfang der Freizeitveranstaltungen (z.B. U.B.B.O.M., Individual Training, Enduro-Training oder Touren) ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, die der Anmeldung zugrunde liegt. Vor Vertragsschluss kann MWT jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Tourende vor Buchung selbstverständlich informiert wird. 2. Zahlungsbedingungen Bei Online-Zahlung ist die Veranstaltungs- bzw. Trainingsgebühr mit der Bestellung zu zahlen. Bei Zahlung per Überweisung wird sie zu dem Datum fällig, das nach der Bestellung angezeigt und in der Bestellbestätigung genannt wird; es liegt spätestens drei Tage vor Beginn der Veranstaltung. 3. Rücktritt bei Events & Touren Möchte der Kunde aus persönlichen Gründen von der Freizeitveranstaltung zurücktreten, fallen folgende Stornogebühren an: • bis 5 Wochen vor der Veranstaltung: 0% Stornogebühr des bestellten Beitrages • bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: 50% Stornogebühr des bestellten Beitrages • unter 2 Wochen vor der Veranstaltung: 100% Stornogebühr des bestellten Beitrages Es besteht kein Anspruch auf Umbuchung / Umtausch, oder Gutschrift einer Buchung und eines Termins. Eine Umbuchung kann durch MWT durchgeführt werden, stellt in dem Fall jedoch eine reine freiwillige Kulanzlösung dar. Für eine Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro inkl. Mwst. an. Im Fall eines Ausweichtermins wird dieser von MWT nach Rücksprache mit dem Kunden bestimmt. Keine freie Terminwahl durch den Kunden. Bitte habe dafür Verständnis, dass ebenso ein Attest / Krankschreibung von Ärzten etc. den angebotenen beschriebenen Storno / Rücktritt Regeln nicht außer Kraft setzen. Um bei einem Rücktritt keinen Verlust zu verzeichnen, empfehlen wir den Abschluss einer separaten Rücktrittsversicherung. 4. Widerruf Dem Kunden steht für Freizeitveranstaltungen kein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB zu. 5. Risikohinweise und Ausschlüsse Jeder Fahrer muss über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen und darf keinem Fahrverbot unterliegen. Er muss zurzeit der Fahrveranstaltung fahrtauglich sein und darf insbesondere nicht alkoholisiert sein. Die Fahrer verpflichten sich die Risikohinweise unter C)1 zu beachten und die darin enthaltenen Verhaltensregeln und Beschränkungen einzuhalten. Sie befolgen zwingend die Anweisungen der Instruktoren. Fahrer, die sich nicht an die Verhaltensregeln oder Anweisungen halten, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Der Fahrer ist verpflichtet im Rahmen seines fahrerischen Könnens stets so zu fahren und sich so umsichtig zu verhalten, dass eine über die bloße Streckenbenutzung hinausgehende Gefährdung anderer vermieden wird. Treten durch besondere Ereignisse (Sturz, Unfall, Veränderung der Strecke durch Abnutzung oder besondere Ereignisse wie umgestürzte Bäume) Gefahren auf, die anderen Fahrern unbekannt sind, hat der Fahrer einen Instruktor sofort und unverzüglich hiervon zu unterrichten. Bei Gefahr in Verzug hat der Fahrer die anderen nachfolgenden Fahrer in geeigneter Weise sofort zu warnen. 6. Motorrad und Schutzkleidung Jeder Fahrer darf nur mit einem verkehrs- und geländesicheren Motorrad an der Veranstaltung teilnehmen. Es sind nur Gelände- und Enduro-Motorräder zugelassen. Der Fahrer ist selbst für die Sicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich. Die Instruktoren müssen die (weitere) Teilnahme am Fahren mit dem verwendeten Motorrad untersagen, wenn ein Sicherheitsmangel festgestellt wird. Während der gesamten Veranstaltung ist beim Fahren auch auf kurzer Strecken ein Helm zu tragen. Weitere Schutzkleidung (insbesondere Endurostiefel, Handschuhe, Knie-, Hüft-, Schulterprotektoren) werden dringend empfohlen. Jeder Fahrer entscheidet hierüber im Rahmen seiner freiwilligen Selbstgefährdung eigenverantwortlich. 7. Haftungsbeschränkung Für Schäden, die dem Teilnehmer an einem ARTIKEL (Definition: siehe 2.) entstehen, ist die Haftung von MWT auf den zweifachen ARTIKEL Preis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im Rahmen des Vertrags besteht die Kardinalpflicht insbesondere in der (mangelfreien) Lieferung der bestellten ARTIKEL. Die Haftung ist in diesem Fall auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt. Die Höhe der Haftung ist auf den zweifachen ARTIKEL Preis beschränkt. 8. Notarzt Bei einigen Veranstaltungen holen wir vorsorglich einen Notarzt, der sich auf dem Gelände aufhält. Ein Anspruch besteht hierauf nicht. Insbesondere kann es sein, dass der Notarzt wegen kurzfristiger Ereignisse absagen muss oder aber das Gelände verlassen muss, weil es zu einem Zwischenfall kam und er einen Patienten in das Krankenhaus begleitet. C) Risikohinweise 1. Allgemeine Hinweise • Der Kunde fährt mit seinem Motorrad oder einem Mietmotorrad in mehr oder weniger unwegsamen Gelände. • Der Fahrer muss sich darüber im Klaren sein, dass er die Veranstaltung voraussichtlich nicht ohne Stürze bewältigen kann. Diese verlaufen i.d.R. glimpflich, so dass keine Körperschäden auftreten und das Motorrad keine oder nur kleinere Schäden (verbogener Schalthebel, Sollbruch am Brems- oder Kupplungshebel) aufweisen. Es sind im Einzel- und Ausnahmefall aber auch größere Beschädigungen nicht auszuschließen. MWT empfiehlt daher Windschilde, Spiegel und Koffer abzubauen. • Wir setzen voraus, dass die Fahrer körperlich fit und gesund sind, um die Veranstaltung insoweit schadenfrei zu absolvieren. Wir bitten vor allem bei mehrtätigen Veranstaltungen den Alkoholkonsum am Abend zuvor darauf einzustellen. Während der Fahrzeiten gilt für Fahrer 0,0 ‰, also absolutes Alkoholverbot. • Um die unterschiedlichen Fahrtstrecken möglichst schadensfrei bewältigen zu können, sollte der Fahrer sich vorab intensiv befragen, welche Kategorie seinen Fahrkönnen und seiner fahrerischen Erfahrung entspricht. MWT empfiehlt im jeden Fall mit der einfachen Runde zu beginnen, um auch warm zu werden. • MWT kann eine Veranstaltung nach pflichtgemäßen Ermessen unterbrechen oder absagen, wenn die Witterungsbedingungen eine Gefahrenlage schaffen, die eine Fortsetzung zu gefährlich erscheinen lassen. • Der Tourende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Tourende ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Tourleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Tourende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. 2. Kategorisierung der Anforderungen unserer Touren und Events a) Easy Adventure Der Fahrer sollte mindestens an zwei Enduro-Tages-Trainings teilgenommen haben oder selbst schon mehrfach im Gelände (also nicht nur Schotterstraße) geübt haben und körperlich fit sein. Es sind evtl. schmale Pfade auf fest gefahrene Erde mit Steinen und Kies, auch im Wald zu bewältigen. Die Wege sind nicht eben und kippen oder haben Schlaglöcher, die auch mit Wasser gefüllt sein können, so dass die Tiefe vor dem Durchfahren nicht exakt vorhergesehen werden kann. Die Maschine ist daher nicht immer wie gewohnt lenk- und beherrschbar. Es soll nur an übersichtlichen Stellen angehalten werden, um Kollisionen zu vermeiden. Leichte Auf- und Abstiege sind zu bewältigen. Der Untergrund ist nicht immer fest, es gibt evtl. Passagen mit Sand, losem Kies, feuchten Holzbohlen (Brücken), Schlamm und Wasser, so dass ein Rad auch wegrutschen kann. Im Wald ist besonders darauf zu achten, dass der Lenker an keinem Ast oder Baum hängen bleibt. b) Classic Adventure Der Fahrer sollte um routinierte Erfahrung beim Fahren im Gelände verfügen und vieljährige Motorraderfahrung verfügen. Neben den Geländeanforderungen unter a) erwarten den Fahrer evtl. stark zur Seite geneigte Fahrspuren, treppenartig angelegte Gelände mit bis zu 40 cm Stufen, die bergab gefahren werden müssen, tiefere Wasserdurchfahrten (40cm), körperlich anstrengende Geländeformationen, bei denen neben Geschicklichkeit auch Kraft und Ausdauer gefragt sind. Es sind längere Auf- und Abfahrten mit Neigungswinkeln von bis zu 40% zu bewältigen. Es muss damit gerechnet werden, dass die Maschine mit dem Bodenblech an einzelnen Stellen aufsetzt. c) Hard Adventure Eine Route für Könner. Geländefahrten sollten dem Fahrer vertraut sein. Hier fühlen sich Fahrer wohl, die über jahrelange Geländeerfahrung ggf. auch durch Teilnahme an Enduro-Rallyes verfügen und sich im Gelände nahezu genauso sicher bewegen können wie im Straßenverkehr. Neben den unter a) und b) benannten Routenabschnitten finden sich alle denkbaren Geländeuntergründe und Auf- und Abfahrten mit bis zu 100 Metern und einer Neigung von bis zum 80%. Es ist nicht auszuschließen, dass die Maschine stecken bleibt und nur mit fremder Hilfe wieder auf die Strecke gebracht werden kann. d) Unterstützung Wenn sich der Fahrer nicht sicher ist, welche Kategorie er bewältigen kann oder ob er überhaupt in der Lage ist, die leichte Route zu bewältigen, unternimmt MWT auf Wunsch hin eine Probefahrt nicht notwendigerweise auf der abgesperrten Route, um die eigene Einschätzung des Fahrers zu unterstützen. e) Einführungsrunde für Events auf festen Plätzen Vor Freigabe der Strecke unternehmen wir mit den Fahrern eine Einführungsrunde, bei der ein Instruktor/Guide die Runde mit den Fahrern abfährt. Bei kritischen Stellen hält der Instruktor an und zeigt auf Risikobereiche. Er wird dabei wegen der laufenden Motorengeräusche nicht immer verstehbar sein. Wenn etwas nicht klar geworden sein sollte und der Fahrer die verbale Information benötigt, bitte den Arm heben. Der Instruktor/Guide wird dann dafür Sorge tragen, dass der Fahrer die verbale Information an Ort und Stelle bekommt. In Fällen, in denen aus Sicherheitsgründen eine verbale Erläuterung unerlässlich ist, wird der Instruktor/Guide dafür Sorge tragen, dass die Maschinen ausgestellt werden, damit ihn jeder verstehen kann. c) Verhalten der Fahrer Wenn zur Veranstaltung ein Notarzt anwesend ist, wird zu Veranstaltungsbeginn dessen Handy- Nummer mitgeteilt. Diese Nummer soll sich jeder Fahrer ein sein Handy einspeichern, damit sie im Notfall schnell zur Hand ist. Die Fahrer auf der Strecke müssen sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer vermieden wird. Auf langsamere und vorsichtigere Fahrer ist Rücksicht zu nehmen. Gestürzten soll zur Hilfe geeilt werden; dies vor allem zu prüfen, ob der Fahrer verletzt ist. Die Fahrer müssen die Risikohinweise, Verhaltensregeln und die Anordnungen der Instruktoren/Guides zu befolgen. D) Ergänzende Regelungen zum Warenkauf 1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang der gekauften Ware ergibt sich aus der Beschreibung der jeweiligen Kaufsache auf der Internetseite, die auch dem jeweiligen Warenkorb zu entnehmen ist. 2. Beförderung und Versandkosten Wir übersenden Ihnen die Ware nach Möglichkeit in einer einzigen Sendung an Ihre Rechnungsadresse. Versandkosten berechnen wir nicht. 3. Preisangaben/ Zahlungsmöglichkeiten/ Eigentumsvorbehalt Zu den Preisangaben kommen keine Versandkosten hinzu. Der Kunde hat für Waren und Veranstaltungen Vorkasse zu leisten – durch für MWT kostenfreie Banküberweisung oder per Online-Zahlung (siehe E). Die Ware bleibt unabhängigen davon bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MWT. 4. Rücksendungen Für Rücksendungen aufgrund des Widerrufs oder Gewährleistung kontaktieren Sie bitte info@motoworldtours.com. 5. Gewährleistung Die Gewährleistung beträgt für Waren 2 Jahren vom Zeitpunkt des Erhalts der Ware beim Käufer gerechnet. Die Gewährleistungsfrist beträgt nur ein Jahr, wenn der Käufer Unternehmer ist und die Ware für seine unternehmerische Tätigkeit kauft. Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach §478 BGB bleiben unberührt. E) Zahlungsbedingungen Der Kunde kann per Überweisung Vorkasse leisten – mit den Zahlungsdaten aus der Bestellbestätigung – oder online bezahlen. Die Online-Zahlung (elvioPay) wickelt der Zahlungsdienstleister Stripe ab, z. B. mit Karte, Apple Pay, Google Pay oder SEPA-Lastschrift; welche Zahlarten für eine Bestellung möglich sind, zeigen Warenkorb und Kasse. Ist eine Zahlung per Überweisung nicht spätestens zwei Tage nach dem Fälligkeitsdatum aus der Bestellbestätigung eingegangen, wird die Bestellung storniert; reservierte Plätze und Waren werden wieder freigegeben. Die Ware wird mit Geldeingang bei uns ausgeliefert. Wir behalten uns bei jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlungsarten nicht anzubieten und auf andere Zahlungsarten zu verweisen. F) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Tour-, Event oder Trainingsvertrages zur Folge. G) Gerichtsstand Als Gerichtsstand für alle Klagen aus diesem Vertragsverhältnis wird das für Rüdersdorf OT Hennickendorf örtlich zuständige Gericht vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.